Die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung sind oftmals nicht gering, denn Qualität hat ihren Preis.
Über die anfallenden Kosten sprechen wir in unserer Kanzlei mit Ihnen bereits beim ersten persönlichen Kontakt, damit Sie später keine Überraschungen erleben.
Die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Sofern Sie eine Forderung in bestimmter Höhe (Streitwert) geltend machen wollen, können Sie die anfallenden Kosten leicht mit dem Kostenrechner nachvollziehen. Bei Kündigungen von Wohnraum ist Streitwert die 12-fache monatliche Brutto-Miete; bei Mieterhöhungen der 12-fache Erhöhungsbetrag.
Im Schulrecht wird man oft von einem Auffangstreitwert von 5.000 Euro ausgehen.
Im Sozialrecht bewegen sich die gesetzlichen RA-Gebühren meist innerhalb von pauschalen Rahmenbeträgen, deren Aufschlüsselung im Einzelnen hier nicht sinnvoll ist. Zumeist vereinbaren wir hier wegen der Bedeutung der Angelegenheit individuelle Honorare.