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Was kostet mich der Besuch beim Rechtsanwalt? Die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung sind oftmals nicht gering, denn Qualität hat ihren Preis. Über die anfallenden Kosten sprechen wir in unserer Kanzlei mit Ihnen bereits beim ersten persönlichen Kontakt, damit Sie später keine Überraschungen erleben. Die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Beispielhaft bewegen sich derartige Vergütungsvereinbarungen im Sozialrecht für die Erstberatung im Bereich von pauschal 220,00 Euro (bzw. erhöht, wenn mehrere Personen beraten werden) oder minutengenaue Abrechnung auf Grundlage eines Stundenhonorars von 190,00 Euro netto (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer), die Vertretung im außergerichtlichen Widerspruchsverfahren bei ca. 700,00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) sowie die Vertretung im Klageverfahren vor dem Sozialgericht bei ca. 1.200,00 Euro (inkl. Mehrwertsteuer). Sofern die Gegenseite nachher zur Kostenerstattung verpflichtet ist (in der Regel bei Obsiegen), können Sie zumeist einen Großteil der Kosten erstattet bekommen. Für Ihre Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
• Antworten auf häufig gestellte Fragen im Bereich Kosten (FAQ-Kosten) |
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| Rechtsanwältin Christine Leisten | Telefon: 0221.4537933 | Fax: 0221.4537932 | Mail: info@kanzlei-leisten.de |

