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"Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen" Seit Jahren vollzieht sich bei Unternehmen in Deutschland und anderswo ein nachhaltiger Strukturwandel. Dieser führt zu Ausgliederungen, Dezentralisierungen und anderen Maßnahmen der Flexibilisierung. Mit der Novellierung des BetrVG 2001 hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und den Betriebsräten in bestimmten Fällen die Möglichkeit eröffnet, auch in zergliederten Betrieben einen gemeinsamen Betriebsrat zu bilden. Diese auf der rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts basierende Neuregelung stellt für Betriebsräte in der Praxis eine wesentliche Erleichterung dar, weil das Gesetz nun eine Vermutungsregelung zugusnten der Betriebsräte aufstellt. Diese zu widerlegen bleibt Aufgabe des Unternehmers. Autorin: Rechtsanwältin Christine Leisten Herausgeber: Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, erschienen in der Schriftenreihe zum novellierten Betriebsverfassungsgesetz, Band 10, 2005, Best-Nr. 15010. "Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz-Handlungshilfe für Betriebsräte" ERSCHEINT 2012 IN 2. AUFLAGE Auf Grundlage von vier Europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien trat am 18.08.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungssetz (AGG) in Kraft. Die vorliegende Broschüre befasst sich mit dem AGG unter dem besonderen Aspekt der betrieblichen Mitwirkungsrechte. Es werden detailliert die Auswirkungen der neuen Regeln auf die bereits bestehenden, überwiegend im Betriebsverfassungsgsetz normierten Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte beschrieben und dargestellt, welche neuen Rechte das AGG für Arbeitnehmer bzw. Betriebsräte vorsieht. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Durchsetzbarkeit der Rechte geworfen und schließlich eine Musterbetriebsvereinbarung zum AGG angeboten. Autorin: Rechtsanwältin Christine Leisten Herausgeber: erschienen 2007 als AIB-Stichwort beim Bund-Verlag, ISBN: 978-3-7663-3836-5 und in der "edition" der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf als Band 192, ISBN: 978-3-86593-072-9
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