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Regelmäßige berufliche Fortbildung ist der Grundstein jeder seriösen Rechtsanwalts-tätigkeit. Die Ableistung der juristischen Staatsexamen allein ist heute kein Garant mehr für die Qualität der anwaltlichen Beratung. Vielmehr erfordert die rasante Entwicklung unserer Gesellschaft, insbesondere die häufigen Veränderungen der Gesetze und Rechtsprechung, dass sich der Rechtsanwalt ebenfalls weiter entwickelt und sich selbst ständig auf dem Laufenden hält. Andernfalls ist die Qualität der anwaltlichen Beratung nicht gewährleistet und der Mandant läuft Gefahr seine Ansprüche zu verlieren. Die regelmäßige berufliche Fortbildung ist für mich daher keine lästige, berufsrechtliche Pflicht (§ 43a Abs. 6 BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung), sondern ein eigenes Anliegen von besonderer Wichtigkeit! Fortbildung 2012 Erbrecht
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| Rechtsanwältin Christine Leisten | Telefon: 0221.4537933 | Fax: 0221.4537932 | Mail: info@kanzlei-leisten.de |

