Ich berate und vertrete Sie in folgenden Rechtsgebieten:
· Sozialrecht und Seniorenrecht · Erbrecht · Schul- und Prüfungsrecht
Als Fachanwältin für Sozialrecht liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Behindertenrecht, Rentenrecht und Pflegerecht. Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren ein neuer Schwerpunkt herausgebildet, das Seniorenrecht. In diesem jungen Rechtsgebiet für "alte" Menschen geht es um Fragen rund um den Heimaufenthalt einer pflegebedürftigen Person, also insbesondere darum, wer für die nicht unerheblichen Kosten aufkommt, aber auch um Fragen nach Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, sowie um Renten- und Schwerbehindertenfragen.
Damit korrespondieren regelmäßig Fragen zum Thema Erbrecht. Da nach dem Tod eine Regelung der Erbfolge nicht mehr möglich ist, sollte dies zu Lebzeiten geschehen, auch wenn der Gedanke an den eigenen Tod nicht jedermanns Sache ist und daher dieser Bereich des Lebens bis zum Schluss lieber unangetastet bleibt. Jedoch besteht ein Regelungsbedarf beispielhaft bei den heute häufig anzutreffenden Patchworkfamilien, aber auch bei behinderten Kindern mag die eigenhändige Regelung der Erbfolge sinnvoll sein.